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Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Polizeigesetz in Kraft, welches nun auch Bestimmungen zu den gemeindepolizeilichen Aufgaben enthält und damit die Kompetenzbereiche von Kanton und Gemeinden im polizeilichen Bereich regelt.

Während die Polizei Basel-Landschaft insbesondere für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gefahrenabwehr zuständig ist, obliegt die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung den Gemeinden.

Polizeinotruf                       117

Gemeindeinterne Nummer bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung

Adresse

Gemeindeverwaltung
Hauptstrasse 7
4462 Rickenbach

Tel:     061 981 32 52
E-Mail: gemeinde@rickenbach-bl.ch
 

Bankverbindung
PC-Konto: 40-19238-5
Einwohnergemeinde Rickenbach BL
4462 Rickenbach BL
IBAN: CH96 0900 0000 4001 9238 5

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Dienstag 17.00–19.00 Uhr
Mittwoch 09.30–11.30 Uhr

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