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Die Förderung des altersgerechten Wohnens ist Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Wohnbauförderung, welches per 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Menschen im AHV-Alter können durch Inkrafttreten des Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen bei altersgerechten Umbaumassnahmen ihres Wohneigentums unterstützt werden. 

Die Unterstützung umfasst einerseits Beratung zu altersgerechtem Wohnen und anderseits finanzielle Förderbeiträge durch den Kanton. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Organisation Procap mit entsprechenden Beratungen und der Vorprüfung von Förderbeiträgen beauftragt. Zu diesem Zweck führt Procap in Liestal neu eine Fachstelle für altersgerechte Wohnumbauten. Mit der Broschüre «Altersgerechte Umbauten von Wohnraum» soll das «Förderprogramm für den Umbau von bestehendem Wohnraum im Kanton Basel-Landschaft für Personen im AHV-Alter» vorgestellt und verbreitet werden. Die Informationen richten sich an die Anspruchsgruppen des kantonalen Förderprogramms, an die Fachstellen Alter der Gemeinden, an die Informations- und Beratungsstellen der Versorgungsregionen, an Organisationen und Vereine mit Bezug zum Thema Alter und weitere Interessierte.

Weiterführende Informationen: Broschüre «Altersgerechte Umbauten von Wohnraum»

 

 

Partnerschaft zwischen Caritas, Spitex-Verband Baselland und Spitex-Verband Basel-Stadt im Bereich der Leistungserbringung und -vergütung durch pflegende Angehörige

Caritas, der Spitex-Verband Baselland und der Spitex-Verband Basel-Stadt haben eine Vereinbarung unterzeichnet, um pflegende Angehörige in der Region Basel besser zu unterstützen. Ziel ist es, die Pflegequalität zu sichern, die Angehörigen angemessen zu vergüten und die Kosten der öffentlichen Hand zu senken.
Ab August 2025 können sich Personen, die ein Familienmitglied pflegen, in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft von der gemeinnützig tätigen Caritas anstellen lassen. Diplomierte Pflegefachpersonen der Caritas begleiten und unterstützen die pflegenden Angehörigen eng, damit diese ihre Aufgabe der Grundpflege gut wahrnehmen können. Zur Grundpflege zählen die Assistenz beim Essen, Hilfe beim Duschen oder die Unterstützung beim An- und Auskleiden. Die pflegenden Angehörigen erhalten einen Stundenlohn sowie Sozialversicherungsbeiträge. Mit dem neuen Angebot ergänzen sich die Caritas und die Spitex-Organisationen der beiden Kantonalverbände auch in Siutationen, die neben der Grundpflege durch Angehörige weitere pflegerische Massnahmen erfordern. Die gemeinnützigen Spitex-Organisationen stellen die komplexeren Pflegearbeiten sicher und erbringen bzw. koordinieren darüber hinaus umfassende Dienstleistungen.
Bei der neuen Zusammenarbeit stehen drei Ziele im Vordergrund: die bedarfsgerechte und faire Vergütung für pflegende Angehörige, die Sicherung der Pflegequalität durch fachliche Begleitung sowie die Reduktion der Kosten für Kanton resp. Gemeinden.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.  

 

 

PRO SENECTUTE-BUS ON TOUR

05.09.2025 in Buus
11.10.2025 in Maisprach (Floh- und Bauernmarkt)