In den Gemeinden wird die Abwasserkasse als "Spezial-finanzierung" geführt, d.h. den Aufgaben in diesem Bereich sind bestimmte Einnahmequellen zugeordent und die Kasse bildet rechnungsmässig eine Einheit. Zwischen den Aufgaben und den Einnahmen besteht ein direkter Zusammenhang (Verursacher-finanzierung, kostendeckende Gebühren).
Es wird allgemein zwischen Schmutzwasser, Regenwasser und Fremdwasser unterschieden und entsprechend kann auch die Art der Leitungen sein; Schmutz- und Mischwasser werden einer ARA zugeleitet, Regen- und Fremdwasser sollten idealerweise versickern (bei uns nur bedingt möglich) oder in Fliessgewässer geleitet werden. Die Entsorgungsstruktur soll in den Gemeinden in einem Generellen Entwässerungsplan (GEP) festgehalten sein.
Die Kosten der Siedlungsentwässerung setzen sich bei uns aus dem Unterhalt der Kanalisation, deren Betriebskosten und den Gebühren an den Kanton für die Entsorgung zusammen.
Die Wichtigkeit des Unterhalts ist zwar allgemein bekannt, jedoch ist die Kanalisation nicht sichtbar, ihr baulicher und betrieblicher Zustand den BürgerInnen darum nicht augenfällig. Oft verschafft man sich mit Hilfe von Kanalfernsehaufnahmen einen Überblick über den Zustand der Leitungen. Diese werden auch regelmässig gespühlt und falls möglich ausgebessert. Bei ganz schlechtem Zustand hilft oft nur die Erneuerung. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, solide Rücklagen für den Unterhalt der Kanalisationen zu bilden und die entsprechenden Arbeiten zeitig zu tätigen und nicht auf die lange Bank zu schieben.
Bei der Finanzierung der Abwasserentsorgung spielt das Solidaritätsprinzip eine zentrale Rolle. Im Kanton Basel-Landschaft hat es sich sehr bewährt, dass die Gebührenhöhe nicht von der jeweiligen Leitungslänge abhängig gemacht wird.