Gebühren allgemein

 

Gebühren* der Gemeinde Rickenbach
Wasser* CHF
Erschliessungsbeitrag pro m2 10.00
Anschlussbeitrag pro m2 80.00
Jährliche Wassergebühren  
Grundgebühr pro angeschl. Liegensch. 300.00
Mengengebühr pro m3 1.20
Löschbeitrag  
Innerhalb des Baugebietes  400.00
Ausserhalb des Baugebietes  800.00
Bauwasser 100.00
Abwasser*  
Erschliessungsbeitrag pro m2 10.00
Anschlussgebühr pro m2 80.00
Jährliche Abwassergebühren  
Grundgebühr pro angeschl. Liegensch. 30.00
Mengengebühr pro m3 1.00
Abfall  
Abfallsäcke (in Marken)  
35 l 2.50
60 l 5.00
110 l 7.50
Sperrgut 8.00
Container Gewerbebetriebe pro kg 0.40
Grüngut (in bar)  
35 Liter 2.00
100 Liter 5.00
Pässe und Identitätskarten*  
ID Erwachsene 70.00
ID Knder und Jugendliche 35.00
Pass Erwachsene 145.00
Pass Kinder und Jugendliche 65.00
Kombination (Pass und ID) Erwachsene  153.00
Kombination (Pass und ID) Kinder und Jugendliche 73.00
Hunde*  
1. Hund pro Jahr  125.00
Zusätzliche Hunde pro Jahr 175.00
Mahnungen etc.  20.00
Feuerwehr*  
Ersatzsteuer  
vom steuerbaren Einkommen (%) 0.40
Minimum/Maximum 50/250
Strasse*  
Neuanlagen und Korrektionen % zu Lasten Landeigentürmer 80.00
Fuss- und Karrwege % Landeigentümer 50.00
Trottoir (T-seite/Gegenseite) % Landeigentümer 50/25
Musikschule  
Elternanteil an Lektionen (%) 33.00
Friedhof*  
Einwohner gratis
Auswärtige  
Einzelgräber für Erwachsene 600.00
Einzelgräber für Kinder oder Urnen 300.00
Urnenbeisetzung in bestehende Gräber 75.00
Kadaver  
Unter 5 kg gratis
Pro kg über Gratisgewicht 1.50
Gastgewerbe  
Gelegenheitswirtschaftspatent, tags und bis um Mitternacht 40.00
Gelegenheitswirtschaftspatent mit Bewilligung für Freinacht 80.00
Mehrzweckhalle  
s.separte Tarifordnung  
Vormundschaft  
gem. Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht (GebV)  
Beglaubigungen   
Beglaubigung einer Unterschrift 20.00
Beglaubigung einer Fotokopie 20.00
Beglaubigung einer Abschrift, eines Auszugs, etc.  min. 20.00
Kanzleigebühren  
Wohnsitzbescheinigung 20.00
Handlungsfähigkeitszeugnis 20.00
Abmeldebestätigung 10.00
Lebensbescheinigung 10.00
Heimatausweis 10.00
Bestätigung EL-Formulare gratis
Bestätigung Stipendien und Ausbildungsbeiträge gratis
Bestätigung MFK-Formulare gratis
Bauwesen  
Kleines Baugesuch (Bauanzeige) 50 - 100.00
Sonstiges  
Allmendbeanspruchung (z.B. während Bauvorhaben) 100.00
Administrativgebühr Oelfeuerungskontrolle (§ 9 Abs. 2) 15.00
Kopien, pro Blatt 0.20
* Für Details vgl. entsprechendes Regl. 
Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2011.
Inkraftgesetzt per 01.03.2011.

Gebühren Mehrzweckhalle

 
Ortsansässige Vereine; ohne Eintritt und Wirtschaftsbetrieb
Fr.
Ortsansässige Vereine; mit Eintritt und/oder Wirtschaftsbetrieb
Fr.1)
Private Anlässe ortsansässiger Bewohner
Fr.1)
Ortsfremde Benutzer; Sport oder mit kulturellem Charakter; ohne Eintritt und Wirtschaftsbetrieb
Fr.
Veranstaltungen und Kurse mit kommerziellem Charakter oder Eintritt und/oder Wirtschaftsbetrieb
Fr.1)
Turm
1/2 Tag od. Abend (bis 5 Std)
ganzer Tag
 
frei
frei
 
50
75
 
50
75
 
50
75
 
75
125
Klassenzimmer
Sitzungszimmer
(1/2 Tag od. Abend)
frei
 
 
30
 
30
 
Rasenplatz (pro Tag)
frei
 
10
15
 
Küche mit oder ohne Foyer inkl. Geschirr
pro Tag
pro Wochenende
 
 
60
90
 
60
90
 
 
90
150
Mehrzweckhalle mit oder ohne Bestuhlung
 
 
 
 
 
pro 21/2 Std. od. Abend
frei
100
100
50
175
pro Tag
frei
200
200
100
300
pro Wochenende
frei
300
 
150
450
Jahresmiete pro Trainingseinheit (max. 2 Wochenstunden)
 
 
 
1200
 
Bühne2)
 
50
 
 
75
Tische und Stühle für externen Gebrauch: Fr. 5.- pro Tisch mit 6 Stühlen für max. 3 Tage – Mindestbetrag3) Fr. 30.-
Geschirr und Besteck für externen Gebrauch: Fr. 4 pro Set für 1 Person für max. 3 Tage – Mindestbetrag3) Fr. 32.-;
Miete von Gläsern: Rp .-50 pro Glas; Miete von Pfannen: Fr. 5 pro Pfanne; Mindestbetrag pro Miete: Fr. 15.-
Maximal für einmalige Geschirr- und Gläsermiete: Fr. 100.-

1) zuzüglich Elektrizitätskosten für MZH und Küche   2) zuzüglich Vergütung für Bühnenmeister  
3) BeiMiete von Stühlen und Geschirr zusammen, verringert sich der totale Mindestbetrag auf Fr. 45.-

Wasser- u. Abwassergebühren