Vorausrechnung: Die Steuern für das laufende werden vorerst nur vorläufig in Rechnung gestellt. Die Veranlagung kann erst vorgenommen werden, wenn die Steuererklärung für das Vorjahr eingereicht worden ist.
Staats-(Kantons-) Steuer: Mit der Vorausrechnung werden die Steuer-pflichtigen zur Bezahlung der mutmasslich in diesem Jahr geschuldeten Steuern aufgefordert. Sie basiert auf den aktuellsten Daten, in der Regel auf der letzten ordentlichen Veranlagung.
Die Staatssteuer wird am 30. September fällig.
Auf Steuerbeträgen, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Vom Eintritt der Fälligkeit an wird ein Verzugszins erhoben.
Bundessteuer: Für die direkte Bundessteuer wird im Januar eine Vorausrechnung versandt. Die Fälligkeit ist am 1. März, zahlbar innert 30 Tagen.
Gemeindesteuer: Die Gemeindesteuer wird zusammen mit der Staatssteuer erhoben und ist daher ebenfalls am 30. September 2011 fällig.