



Das Vormundschaftsrecht im engeren Sinne ist in der 3. Abteilung des Familienrechts in den Artikeln 360-356 Zivilgesetzbuch unter dem Titel "Vormundschaft" geregelt.
In der Gemeinde Rickenbach ist der Gemeinderat gleichzeitig Vormundschaftsbehörde. Die Behörde ist Anlaufstelle für Eltern bei Problemen mit ihren Kindern und Jugendlichen, aber auch, wenn die Jugendlichen mit ihren Eltern oder dem erziehungsberechtigten Teil Probleme haben. Erwachsene können bei der Behörde bei nicht-finanziellen Problemen Hilfe suchen. Für finazielle Unterstützung ist die Sozialhilfebehörde zuständig. Die Behörde hat die Möglichkeit verschiedene Massnahmen zu treffen, z. B. einen Beistand zu bestellen, oder in extremen Fällen einen Vormund.
Verschiedene Einwohnerinnen und Einwohner betreuen Jugendliche und Erwachsene als Beistände. Wer an einem solchen Mandat interessiert ist, soll sich bitte auf der Verwaltung melden.
| Alfred Kohli | 061 981 35 24 | alfkohli@bluewin.ch |
| Chantal Jenny | 061 981 32 52 | chantal.jenny@rickenbach.bl.ch |
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Markus Schäfer |
Hauptstr. 110 4450 Sissach |
061 967 90 50 markus.schaefer@bl.ch |
| Fäh Corinna Sozialarbeiterin |
061 967 90 50 |