Die Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde besteht aus fünf Mitgliedern, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt werden. Die Amtsperiode dauert 4 Jahre. Alle Mitglieder der SHB unterliegen der Schwei-gepflicht. Die SHB ist konfessionell und politisch neutral und die Dienstleistungen der SHB sind unentgeltlich.
Aufgaben
Der Sozialhilfebehörde obliegt der Vollzug des Sozialhilfegesetzes und deren Verordnungen. Sie unterstützt Bedürftige bei deren sozialen und beruflichen Eingliederung.
Die Sozialhilfebehörde wird durch den Regierungsrat beaufsichtigt. Für die aktuelle Amtsperiode sind folgende Mitglieder gewählt:
| Matthias Huber, Präsident |
061 841 27 54 |
| Monika Häring |
061 981 38 00 |
| Christa Hirschi |
061 985 83 88 |
| Germaine Gisin |
061 981 27 97 |
Alfred Kohli,
Vertreter des Gemeinderats |
061 981 35 24 |
Sachbearbeiterin Administration Sozialhilfebehörde:
| Gabi Meggiolaro |
061 981 32 52 |
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