Matthias Huber
Monika Häring
Christa Hirschi
Germaine Gisin
Alfred Kohli
Gabi Meggiolaro

Die Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde besteht aus fünf Mitgliedern, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt werden. Die Amtsperiode dauert 4 Jahre. Alle Mitglieder der SHB unterliegen der Schwei-gepflicht. Die SHB ist konfessionell und politisch neutral und die Dienstleistungen der SHB sind unentgeltlich.

Aufgaben
Der Sozialhilfebehörde obliegt der Vollzug des Sozialhilfegesetzes und deren Verordnungen. Sie unterstützt Bedürftige bei deren sozialen und beruflichen Eingliederung.

Die Sozialhilfebehörde wird durch den Regierungsrat beaufsichtigt. Für die aktuelle Amtsperiode sind folgende Mitglieder gewählt: 
Sozialhilfebehörde Rickenbach